
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bellavista Charter
1) Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Freizeitchartern bei Bellavista Charter. Der buchende Kunde wird nachfolgend als Charterer bezeichnet.
Der Chartervertrag kommt zustande, sobald der Vercharterer die Buchung bestätigt und der Charterer das Angebot durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung angenommen hat. Eine abweichende ausdrückliche Vereinbarung bleibt möglich.
Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die Buchungsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Besondere Wünsche werden Vertragsbestandteil, wenn der Vercharterer sie ausdrücklich zugesagt hat. Vereinbarungen sollten zur Dokumentation per E-Mail oder Nachricht festgehalten werden.
2) Anzahlung
Höhe und Zahlungsfrist der Anzahlung werden vor Vertragsschluss im Angebot angegeben. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über einen vom Vercharterer angebotenen Zahlungsweg.
Der Vercharterer bestätigt den Zahlungseingang und die verbindliche Buchung in Textform.
3) Charterpreis, Restzahlung und Zusatzkosten
Der vereinbarte Charterpreis einschließlich anwendbarer Steuern sowie die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung.
Die Restzahlung ist spätestens am Chartertag vor Fahrtbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie erfolgt über den vereinbarten Zahlungsweg. Barzahlungen werden nur angenommen, soweit sie nach den geltenden spanischen Vorschriften zulässig sind. Ist eine Barzahlung unzulässig, wird rechtzeitig ein unbarer Zahlungsweg mitgeteilt.
Nicht enthaltene Kosten, insbesondere Kraftstoff, zusätzliche Hafenentgelte oder gebuchte Extras, werden vor Vertragsschluss einschließlich ihres Preises oder ihrer Berechnungsgrundlage angegeben. Verbrauchsabhängige Kosten werden nach der vereinbarten und nachvollziehbar ausgewiesenen Grundlage abgerechnet. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen der Zustimmung des Charterers.
4) Stornierung durch den Charterer
Der Charterer kann die Buchung vor Charterbeginn stornieren. Die Mitteilung soll zur Dokumentation per E-Mail oder Nachricht erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vercharterer.
Bei einer Stornierung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Charterers gelten folgende Stornopauschalen, bezogen auf den vereinbarten Charterpreis:
Mindestens 30 Kalendertage vor dem Chartertag: 30 %.
10 bis 29 Kalendertage vor dem Chartertag: 50 %.
Weniger als 10 Kalendertage vor dem Chartertag oder bei Nichterscheinen: 100 %.
Für die Fristberechnung zählt der Chartertag nicht mit; maßgeblich ist die Ortszeit auf Mallorca.
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Klärung des Erstattungsbetrags zurückgezahlt. Ein berechtigter Restbetrag bleibt zahlbar.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe derselben Charter werden angerechnet. Dem Charterer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; entsprechend reduziert sich die Forderung. Nicht verbrauchter Kraftstoff und nicht erbrachte verbrauchsabhängige Extras werden nicht berechnet. Zusätzliche pauschale Bearbeitungs- oder Stornogebühren fallen nicht an.
Gesetzliche Rechte bei einer Absage, einer mangelhaften Leistung oder einer wesentlichen Vertragsänderung durch den Vercharterer bleiben unberührt; hierfür gelten diese Stornopauschalen nicht.
5) Ersatzboot bei technischem Ausfall
Kann das gebuchte Boot aufgrund eines technischen Defekts oder einer dadurch erforderlichen Reparatur nicht sicher oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist der Vercharterer berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzboot ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen.
Das Ersatzboot muss hinsichtlich Länge und zugelassener Personenkapazität vergleichbar und mindestens für die gebuchte Gästezahl zugelassen sein. Die vereinbarte Charterdauer und die wesentlichen gebuchten Leistungen bleiben erhalten. Über den erforderlichen Wechsel wird der Charterer unverzüglich informiert.
Erfüllt das Ersatzboot diese Voraussetzungen, bedarf der Wechsel keiner gesondernten Zustimmung des Charterers. Allein die Abweichung bei Marke, Modell oder Baujahr begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Erstattung oder Minderung des Charterpreises.
Kann kein entsprechend gleichwertiges Ersatzboot gestellt werden oder weicht die angebotene Ersatzleistung wesentlich von der vereinbarten Leistung ab, bleiben die gesetzlichen Rechte des Charterers unberührt.
6) Wetter, Sicherheit und Ausfall der Charter
Der Skipper entscheidet anhand der tatsächlichen und prognostizierten Wetter- und Seebedingungen sowie etwaiger behördlicher Vorgaben über die sichere Durchführung und die Route. Sicherheitsanweisungen sind von allen Gästen zu befolgen.
Sicherheitsbedingt notwendige, zumutbare Routenänderungen sind möglich, sofern die vereinbarte Charterleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Kann die Charter aus Sicherheitsgründen oder wegen eines sonstigen Ausfalls aufseiten des Vercharterers nicht stattfinden und wird kein vertragsgemäßer Ersatz angeboten, kann ein Ersatztermin einvernehmlich vereinbart werden. Der Charterer ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin oder Gutschein anzunehmen. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits gezahlte Beträge für die ausgefallene Charter innerhalb von 14 Tagen erstattet.
Bei einem vorzeitigen Abbruch oder sonstigen Leistungsstörungen richten sich Erstattungs- und weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
7) Widerrufsrecht
Bei einer für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebuchten Freizeitcharter besteht gemäß Artikel 103 Buchstabe l des spanischen Real Decreto Legislativo 1/2007 kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Die vertraglichen Stornierungsmöglichkeiten nach Ziffer 4 sowie sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8) Beschwerden, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Beschwerden können über die oben angegebenen Kontaktdaten an den Vercharterer gerichtet werden. Beeinträchtigungen während der Charter sollten dem Skipper oder Vercharterer möglichst umgehend mitgeteilt werden, damit Abhilfe versucht werden kann. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Bitte nicht ausgeschlossen.
Es gilt spanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen eines anderen Staates bleiben anwendbar, soweit sie nach den einschlägigen Kollisionsnormen nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen.
Für Verbraucher richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit rechtlich zulässig, Palma de Mallorca als Gerichtsstand vereinbart.
Gesetzliche Beschwerde- und Streitbeilegungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
Stand:05/2026
